CANNABIS MIT SCHWACHEM THC-GEHALT

Gemäss der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung sind die Cannabispflanze und ihre Nebenprodukte mit einem THC-Gehalt von über 1% in der Schweiz nicht erlaubt. Jedoch findet man eine grosse Menge von Hanfprodukten mit schwachem THC-Gehalt. Diese sind nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterworfen, da der THC-Gehalt kleiner ist als 1%. Heute gibt es auf dem Markt Produkte die aus Rohstoffen wie die Blüte oder Cannabispulver gemacht sind. Es gibt auch Bonbons, Kaugummis, Flüssigkeit für E-Zigaretten, Nahrungsergänzungsmittel, ätherisches Öl und Salbe. Man kann auch Papier, Kleider, verschiedene Stoffe, Seile und sogar Isolationen für Gebäude herstellen.

DAS CANNABIDIOL (CBD)

Im Cannabis hat es ungefähr 80 Cannabinoide und mehr als 400 weitere Substanzen. Die zwei wichtigsten sind THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol). Letzteres vermindert unter anderem die psychotropen Wirkungen des THC. CBD ist nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterworfen.  

Produkt mit hohem CBD-Gehalt und tiefem THC-Gehalt sind die welche am meisten an Wichtigkeit gewonnen haben. Es hat eine starke Nachfrage und das Angebot wächst rasend schnell. Die wahrscheinlichen therapeutischen Wirkungen (antipsychotisch, Antioxidans, Anxyolytikum, entzündungshemmend, antiemetisch, krampflösend) sind noch bestritten. Bis jetzt sind die Studien über die medizinischen Wirkungen vom Cannabidiol nicht ausreichend.

Für mehr Informationen:

Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung

Verordnung über Tabakerzeugnisse und Tabakwaren mit Tabakersatzstoffen 

Swissmedic (Uberblick Produkti mit Cannabidiol)

Verordnung des EDI über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien

Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe 

Sucht Schweiz’s Merkblatt über CBD

Quelle: admin.ch